Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Quendaro (im Folgenden: Auftragnehmer) und den Klientinnen und Klienten (im Folgenden: Auftraggeber) für die Inanspruchnahme von Begleitdienstleistungen. Es gilt österreichisches Recht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), soweit anwendbar.
A. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Quendaro gegenüber Auftraggebern erbringt, insbesondere das Acht-Wochen-Einzelbegleitprogramm sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber nach dem Erstgespräch ein schriftliches Angebot von Quendaro erhält und dieses schriftlich (per E-Mail) annimmt. Das Erstgespräch selbst begründet keinen Vertrag und ist unverbindlich. Die Bestätigung des Auftraggebers per E-Mail gilt als Vertragsannahme im Sinne des ABGB.
B. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Im Rahmen des Standardprogramms umfasst die Leistung acht Einzelsitzungen à 60 Minuten über einen Zeitraum von acht Wochen, schriftliche Nachbereitungen nach jeder Sitzung sowie E-Mail-Erreichbarkeit zwischen den Sitzungen für kurze Rückfragen.
Quendaro erbringt Begleitdienstleistungen. Die Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse durch den Auftraggeber ist nicht Gegenstand des Vertrags. Quendaro ist Dienstleisterin im Sinne des ABGB, nicht Werkunternehmerin.
Alle Sitzungen finden online statt. Der Auftraggeber trägt Sorge für eine ausreichende technische Ausstattung (stabile Internetverbindung, Gerät mit Kamera und Mikrofon).
C. Honorar und Zahlung
Das Honorar wird im individuellen Angebot festgelegt und gilt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist entweder als Einmalbetrag vor Beginn des Programms oder in zwei Raten fällig, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Quendaro berechtigt, weitere Sitzungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Beträge zu suspendieren. Verzugszinsen richten sich nach § 456 UGB (für Unternehmer) bzw. § 1000 ABGB (für Verbraucher). Quendaro stellt dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß UStG aus.
D. Terminverschiebung und Stornierung
Einzelsitzungen können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden. Bei kürzerer Ankündigung oder Nichterscheinen ohne Absage gilt die Sitzung als konsumiert, sofern kein triftiger Grund (Krankheit mit ärztlichem Nachweis, nachgewiesener Notfall) vorliegt.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich möglich, sofern noch keine Sitzung stattgefunden hat. Bei Rücktritt nach Beginn des Programms werden bereits konsumierte Sitzungen zum Einzelpreis verrechnet. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
E. Vertraulichkeit
Quendaro behandelt alle im Rahmen der Begleitung erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, Sitzungsunterlagen und Materialien nicht ohne Zustimmung von Quendaro zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.
F. Haftung
Quendaro haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies nach österreichischem Recht zulässig ist. Quendaro haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der im Rahmen der Begleitung besprochenen Inhalte trifft. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
G. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen gemäß ZPO und KSchG.
H. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen hat der Auftraggeber das Recht, den bestehenden Vertrag zu den bisherigen Bedingungen abzuschließen.